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Gilt das fiktive Antragsdatum 18. Juni 1997 für alle ZRBG-Anträge, bisher gestellte und zukünftige?
14.05.2018 - FAQ
Für alle nach Inkrafttreten des ZRBG-Änderungsgesetzes gestellten Anträge (Inkrafttreten voraussichtlich 1. August 2014) gilt als Antragsdatum fiktiv der 18. Juni 1997 mit der Folge, dass diese Renten - sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - am 1. Juli 1997 beginnen können.
Bereits laufende ZRBG-Renten mit späterem Rentenbeginn können ab dem frühestmöglichen Rentenbeginn - frühestens Juli 1997 - gezahlt werden. In diesen Fällen kommen die deutschen Rentenversicherungsträger auf die Berechtigten zu und informieren Sie über die individuellen Auswirkungen mit einem Informationsschreiben (siehe Antwort zu Fragen 2 und 4). Ein Antrag ist nicht erforderlich.