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Ich beziehe eine Rente, in der Ghettobeitragszeiten und Beitragszeiten aus anderen Beschäftigungsverhältnissen (vor und/oder nach dem Krieg) enthalten sind. Gilt der frühestmögliche Rentenbeginn 1. Juli 1997 für die ganze Rente oder nur für den Anteil aus Ghettozeiten?
14.05.2018 - FAQ
Grundsätzlich gilt der frühestmögliche Rentenbeginn Juli 1997 für die gesamte Rente.
Hat eine Rente (aus anderen Beschäftigungsverhältnissen vor und/oder nach dem Krieg) aber schon vor dem 1. Juli 1997 begonnen, so wird ein aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG anerkannter Rentenanteil frühestens ab 1. Juli 1997 gezahlt.