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Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigung, © Copyright
Hinweise zur Lebensbescheinigung
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung haben und im Ausland leben, erhalten Sie ab Juni / Juli eine Briefsendung mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung sowie Ihr personalisiertes Formular der Lebensbescheinigung. Die Lebensbescheinigung besteht aus einem Teil A und Teil B.
Diese wird von Ihnen unterschrieben, durch eine amtliche Stelle bestätigt und im Original an die Deutsche Post AG Renten Service zurückgesandt.
Ein Versand per Email oder Fax wie in den Vorjahren aufgrund der Pandemie ist nicht mehr möglich.
Wer kann eine Lebensbescheinigung bestätigen?
Lebensbescheinigungen können im Ausland i.d.R. von folgenden amtlichen Stellen bestätigt werden:
- Argentinische Behörden (z.B. Gemeinde-/ Stadtverwaltungen, Polizei, etc.)
- Banken
- Krankenhäuser/Altersheime/Rotes Kreuz
- Pfarrämter/Rabbinate
Grundsätzlich sollten Sie vorrangig die o.g. Stellen zur Bestätigung der Lebensbescheinigung aufsuchen. Alternativ können Sie auch bei der Deutschen Botschaft in Buenos Aires vorsprechen. Hierbei ist in zwei Kategorien zu unterscheiden:
1) Lebensbescheinigungen für
- Deutsche Rentenversicherung DRV, Knappschaft Bahn-See KBS, Künstlersozialkasse KSK, landwirtschaftliche Sozialversicherung SVLFG,
- Pension Beamtenversorgung und
- Verfahren bei den Entschädigungsbehörden.
Zur amtlichen Bestätigung einer solchen Lebensbescheinigung können Sie montags, zwischen 14 und 15 Uhr - ohne Termin - an der Botschaft vorbeikommen.
2) Alle anderen Arten von Lebensbescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Beispiele:
- private Versicherungsverträge
- Betriebsrenten
- Renten von berufsständischen Versorgungswerken.
Für die Bestätigung einer solchen Lebensbescheinigung buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ über unser Terminvergabesystem.
Weiterhin können Sie die Bestätigung jeder Art von Lebensbescheinigung bei allen deutschen Honorarkonsuln vornehmen lassen. Bitte kontaktieren Sie diese bei Bedarf direkt.
Wenn Sie aufgrund einer Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, muss eine Bescheinigung (z. B. ärztliches Attest) mit der Lebensbescheinigung vorgelegt werden.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B der Lebensbescheinigung die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.
Das Formular für die Lebensbescheinigung finden Sie hier: