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An- und Abmeldung bei der Botschaft

Meldebescheinigung

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Im Unterschied zum Aufenthalt in Deutschland gibt es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht. Sie können Ihren Wohnort in Ihrem Reisepass ändern lassen und sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft eintragen; eine Pflicht besteht hierfür nicht.

Im Unterschied zum Aufenthalt in Deutschland gibt es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht (s. angehängtes Merkblatt).

Sie können Ihren Wohnort in Ihrem Reisepass ändern lassen und sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft eintragen; eine Pflicht besteht hierfür nicht.

Zur Wohnortsänderung im Reisepass

Zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND

Die argentinischen Behörden verlangen für einige Anträge eine 'Abmeldebescheinigung der zuständigen Behörden'. Eine solche kann die Botschaft mangels Zuständigkeit nicht ausstellen. Bitte wenden Sie sich ggf. an die argentinische Polizei oder an die 'Dirección Nacional de Migraciones'.

Auch gegenüber deutschen Behörden kann und muss Ihr Aufenthalt im Ausland nicht durch eine Bescheinigung der Botschaft nachgewiesen werden. Behörden wie der Zoll oder die Meldestellen akzeptieren Nachweise wie Arbeitsvertrag oder ähnliche Unterlagen, aus denen Ihr Aufenthalt in Argentinien hervorgeht. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den deutschen Behörden über die verschiedenen Möglichkeiten.

Weitere Informationen zum deutschen Meldewesen

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