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Bankkontoeröffnung in Deutschland
Bankgeschäfte, © chromorange
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Bitte wenden Sie sich zum weiteren Vorgehen an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen.
Ebenfalls möglich ist die Unterschriftsbeglaubigung bei Studentenkrediten mit Bundesgarantie.
Hierfür buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“.