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Haustiere

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Haustiere, © dpa Themendienst

10.06.2021 - Artikel

Hier finden Sie die Vorschriften zur Ein- und Durchfuhr von Haustieren nach Deutschland.

Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen in die Bundesrepublik Deutschland

Bei Reisen mit Haustieren (bis zu fünf pro Person) von Argentinien nach Deutschland sind verschiedene Dinge zu beachten:

Einfuhr von geimpften Haustieren

Wenn Sie mit Ihrem Haustier in Argentinien abfliegen und in Deutschland als Ihrem ersten Stopp ankommen, benötigen Sie eine von einem amtlichen Tierarzt ausgestellte Veterinärbescheinigung nach EU-einheitlichem Muster. In Argentinien erhalten Sie diese Bescheinigung von der Tier- und Pflanzenschutzbehörde SENASA.

Zusätzlich sind für das Tier weitere Belegdokumente, wie z.B. der Impfausweis, mitzuführen.

Um eine Kontrolle zu ermöglichen, ob es sich bei dem Tier um das im Impfausweis und in der Veterinärbescheinigung aufgeführte Tier handelt, muss es durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen unter die Haut injizierten Transponder gekennzeichnet sein. Die Art der Kennzeichnung muss im Impfausweis und in der Veterinärbescheinigung aufgeführt sein.

Die Möglichkeit der Identifizierung eines Tiers mit Tätowierung ist nur möglich, wenn die Tätowierung VOR dem 02.07.2011 angebracht wurde und hierüber ein NACHWEIS vorliegt. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie Ihr Tier für die erste Einreise vorbereiten.

Die Tier- und Pflanzenschutzbehörde SENASA berücksichtigt diese Anforderungen bei der Ausstellung der Veterinärbescheinigung und verlangt sie von Ihnen bereits im Vorfeld.

Bitte informieren Sie sich direkt bei SENASA über deren Voraussetzungen und die Kosten der Ausstellung der Bescheinigung unter

www.senasa.gov. ar -( Vorschriften für die Ausstellung einer Veterinärbescheinigung für die Einreise in die EU)

oder

Estación de Cuarentena del SENASA 'Lazareto Capital'
Puerto de Buenos Aires, Dársena Sur
calle Elvira Rawson de Dellepiane s/n y Av. Calabria
(500 Meter vom 'Casino Flotante Buenos Aires' entfernt).

Tel: 11-4362–5755.
E-Mail: lazareto@senasa.gov.ar

www.senasa.gov.ar

Bitte kontaktieren Sie auch die Fluglinie betreffend ihrer Vorschriften für den Transport von Haustieren.

Für die Einfuhr gefährlicher Hunde in die Bundesrepublik Deutschland sind über die verterinärrechtlichen Anforderungen hinaus unter Umstäbnden weitere Bedingungen bzw. Einschränkungen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde in dem Bundesland, in das Sie den Hund bringen wollen (Liste s.u.).

► Einfuhr von Haustieren ohne Impfung (Welpen, Kätzchen)

Wenn Sie planen, einen Welpen oder ein Kätzchen nach Deutschland mitzunehmen, welches nicht älter als drei Monate ist, müssen Sie eine Importgenehmigung von der zuständigen Behörde in dem Bundesland, in dem Sie Ihren Aufenthalt nehmen wollen, und von dem Bundesland, in dem Sie einreisen, erwerben. Diese Genehmigung ist im Regelfall kostenpflichtig und muss SENASA vorgelegt werden.

In der folgenden Liste (nur in deutscher Sprache) finden Sie verschiedenen Institutionen, die Sie für eine Einfuhrgenehmigung kontaktieren müssen. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Behörde des Bundeslandes.

- Bitte kontaktieren Sie auch die Fluglinie betreffend ihrer Vorschriften für den Transport von Haustieren -

► Durchreise

Falls Sie sich mit Ihrem Haustier nur auf der Durchreise durch den Bereich der EU befinden, gelten die gleichen Bestimmungen wie oben genannt für Ihr Transitland.

Alle oben genannten Bescheinigungen oder Formalitäten benötigen weder eine Apostille noch eine Bescheinigung der Botschaft!

Tierseuchenrechtliche Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie

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