Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Personensuche

Umarmen

Umarmen, © DKMS

25.04.2018 - Artikel

Hinweise zur Personensuche in Argentinien und Deutschland

Die deutschen Auslandsvertretungen können leider keine Auskunft zu Personensuche in Deutschland oder im Ausland geben.

Suchmaschinen sowie folgende deutsche und internationale Internetseiten enthalten möglicherweise für Sie nützliche Informationen:

Telefonbuch Deutschland

Telefonbuch Argentinien

Zahlreiche weitere Adressen zur Aufenthaltsermittlung gesuchter Personen finden Sie im Internet, wenn Sie als Stichwort „Personensuche“ eingeben, z.B. im Wikipedia-Artikel zum Thema.

In Argentinien existiert kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen mit Meldepflicht, so dass es auch keine entsprechenden Einwohnermeldeämter gibt.

Die Möglichkeiten zur Aufenthaltsermittlung in Argentinien sind daher sehr begrenzt; insbesondere die Ermittlung des Aufenthaltes von argentinischen Staatsangehörigen gestaltet sich meist als aussichtslos, sollte keine letzte Anschrift o.ä. bekannt sein.

In Betracht kommen im übrigen die Aufgabe von (kostenpflichtigen) Suchanzeigen in argentinischen oder deutschsprachigen Zeitungen und – je nach Hintergrund des/der Gesuchten – die Anfrage bei deutsch-argentinischen Institutionen.

Allgemeine Hinweise zu Aufenthaltsermittlung im Ausland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts () unter dem Link „Konsularischer Service“.

Grundsätzlich ist die Botschaft, ebenso wie Konsulate an das Bundesdatenschutzgesetz vom 23.05.2001 gebunden.

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten gem. § 16 BDSG (Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen) ist nur möglich, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft darlegen kann und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat. Die Auslandsvertretungen haben zwischen dem berechtigten Interesse des Antragstellers und dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen abzuwägen. Sofern für die deutschen Auslandsvertretungen bei Anfragen nicht-öffentlicher Stellen die konkreten Hintergründe nicht erkennbar sind, sind im Zweifel die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen höher zu bewerten, um z.B. Nachteile persönlicher, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Art für den Betroffenen zu vermeiden.

nach oben