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Kann ich wählen, auch wenn ich nie in Deutschland wohnhaft war?

11.03.2021 - FAQ

Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind.


In Fällen, in denen ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges.

Die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde können Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde aufsuchen. In Hamburg und Berlin sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig.


Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie eine ausführliche Begründung in deutscher Sprache beifügen, in der Sie darlegen, wie Sie die notwendige Vertrautheit mit den aktuellen politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben haben.

Beispiele:


- Tätigkeit in deutschen Institutionen im Ausland
- häufig wiederkehrende Aufenthalte in Deutschland
- regelmäßige Geschäftsreisen über einen längeren Zeitraum.

Eine rein passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.

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