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Kann man die Wahlunterlagen an die Botschaft senden lassen?

06.02.2019 - FAQ

Ja, aber der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der Direktversand an die ausländische Postadresse.

Bei Versand an die Botschaft bitte das Wahlamt unbedingt auf Folgendes hinweisen:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten, möglichst auch seine E-Mail-Adresse enthält.
Dieser Umschlag ist verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung zu versenden und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend zu frankieren:

Auswärtiges Amt
für Botschaft Buenos Aires
Kurstraße 36
10117 Berlin


Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die Botschaft Buenos Aires weitergeleitet. Dort werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch den Wahlberechtigten in der Konsularabteilung hinterlegt. Zur Abholung ist ein Ausweis vorzulegen. (Mo-Fr. 8.30 – 11.30 Uhr, Mo-Do 14.00-15.00 Uhr, ohne Termin)

Sie können die Wahlunterlagen am selben Tag ausgefüllt zum Rückversand abgeben.

Eine Benachrichtigung oder Weiterleitung an die Privatadresse durch die Botschaft erfolgt nicht!

Die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.

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