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Kann man die Wahlbriefe bei der Botschaft abgeben?

29.03.2021 - FAQ

Ja. Der Wahlbrief muss spätestens am 10.09.2021 in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann. Die Abgabe im verschlossenen Umschlag kann auch durch eine andere Person erfolgen.

Bitte senden Sie den Wahlbrief nicht per Post an die Botschaft, er kommt schneller an, wenn Sie ihn direkt an Ihr zuständiges Wahlbüro adressieren.

Die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.

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