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Meldepflicht deutscher Staatsangehöriger

04.11.2021 - Artikel

Gem. § 1 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) haben die Meldebehörden in Deutschland die Aufgabe, die persönlichen Daten der in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

Damit die Meldebehörden dieser Aufgabe nachkommen können, hat jeder Einwohner die Pflicht gem. § 11 MRRG, sich bei der Meldebehörde anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht und sich abzumelden, wenn er auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.

Es besteht keine Meldepflicht bei deutschen Auslandsvertretungen, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands nehmen.

Botschaften und Konsulate verfügen über keinerlei Melderegister und können Meldebescheinigungen o.ä. wie aus einem deutschen Melderegister nicht erstellen.

Sie können Ihren Wohnort in Argentinien im Reisepass durch die Botschaft Buenos Aires eintragen lassen, wodurch jedoch kein formeller Wohnsitz begründet wird. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.

Darüber hinaus hat jeder Deutsche im Ausland die Möglichkeit, sich freiwillig online auf die Krisenvorsorgeliste der Botschaft Buenos Aires einzutragen.

Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der Botschaft zur Krisenvorsorgeliste

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