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Umzugsbescheinigung

Umzug

Wohnortänderung im Pass, © Colourbox

30.10.2019 - Artikel

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger mindestens ein Jahr in Argentinien gewohnt haben und wieder nach Deutschland oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat umziehen, können Sie Ihr Umzugsgut zollfrei nach Deutschland einführen.

Als Nachweis hierfür genügt im Regelfall eine Bescheinigung von Migraciones, aus der hervorgeht, seit wann der Übersiedelnde in Argentinien gelebt hat (z.B. Bescheinigung über die Beantragung der DNI), bzw. Ihre Ausländer-DNI und eine Meldebescheinigung, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder ähnliches zum Nachweis der Wohnsitznahme in Deutschland.

Der Nachweis für die Länge und die Aufgabe des Wohnsitzes in Argentinien kann z.B. auch durch Vorlage des Arbeitsvertrags, aus dem der Beginn des Arbeitsverhältnisses in Argentinien hervorgeht, Unterlagen über den Transport des Umzugsguts nach Argentinien, der Unterlagen über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, des neuen Arbeitsvertrages und ggf. der Korrespondenz mit dem neuen Arbeitgeber geführt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass aus den Unterlagen die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes mit genügender Klarheit hervorgeht.

Bei Kraftfahrzeugen und Sportflugzeugen ist außerdem eine Bescheinigung der zuständigen argentinischen Behörde erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kraftfahrzeug oder Sportflugzeug auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war.

Hier finden Sie weitere Hinweise zur abgabenfreien Einfuhr Ihrer persönlichen Güter.

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