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Urnenbescheinigung/ Leichenpass

Todesfall

Todesfall, © www.colourbox.com

27.02.2024 - Artikel

Durch die deutsche Botschaft Buenos Aires werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt, wenn ein Sarg oder eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.

Urnen dürfen international nur von offiziell zugelassenen Bestattungsinstituten nach Deutschland eingeführt werden, mit Angabe des in Deutschland regional zuständigen Dienstleisters, der dann die Übernahme vom Flughafen und den Transport zum Zielort übernimmt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass es nach den deutschen Gesetzen nicht möglich ist eine Urne bei sich zu Hause aufzubewahren oder die Asche an einem beliebigen Ort zu verstreuen. Die Urne/Asche muss auf einem Friedhof oder Aschefeld bestattet werden.

Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten vorab mit den betroffenen Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO eingangsabgabefrei.

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung wird von der Botschaft Buenos Aires ausgestellt.

Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein).
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung: 64,07 Euro, zahlbar entweder in argentinischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte.


Auch eine Sargüberführung darf nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.

Leichenpass

Für die Überführung einer Leiche von Argentinien nach Deutschland sind durch das Bestattungsunternehmen bei der Botschaft folgende Unterlagen vorzulegen (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestattungserlaubnis / Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Pass des/der Verstorbenen
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem der Sarg befördert werden soll
  • Bescheinigung des Bestatters wie der Sarg verschlossen wurde (er muss versiegelt sein)
  • Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses: 64,07 Euro, zahlbar in argentinischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte

Hier finden Sie eine Liste von Bestattungsunternehmen in Buenos Aires.

Unsere Honorarkonsuln können bei Bedarf Bestatter in den Provinzen empfehelen.

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

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