Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Urnenbescheinigung / Leichenpass

Todesfall

Todesfall, © www.colourbox.com

21.10.2024 - Artikel

Durch die deutsche Botschaft Buenos Aires werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt, wenn ein Sarg oder eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.

Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten vorab mit den betroffenen Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO eingangsabgabefrei.

Urnenbescheinigung

Der Transport von Urnen durch Privatpersonen (z.B. im Reisegepäck von Angehörigen) ist in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Prinzipiell bedarf es für den Urnentransport nach und innerhalb Deutschlands nicht der Beauftragung eines Bestatters. Einige Paketdienste oder Logistikunternehmen bieten beispielsweise einen Urnenversandservice an. Wird die Urne nicht an ein Bestattungsinstitut (am Zielort) versandt, muss stets eine Friedhofsverwaltung Adressat der Sendung sein. Von dieser muss eine Annahmezusage vorliegen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass es nach den deutschen Gesetzen nicht möglich ist eine Urne bei sich zu Hause aufzubewahren oder die Asche an einem beliebigen Ort zu verstreuen. Die Urne/Asche muss auf einem Friedhof oder Aschefeld bestattet werden.

Die Urnenbescheinigung wird von der Botschaft Buenos Aires ausgestellt.

Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein).
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung: 64,07 Euro, zahlbar entweder in argentinischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte.

Leichenpass

Bei Sargüberführungen nach Deutschland ist zu berücksichtigen, dass der Transport innerhalb Deutschlands nur durch Bestattungsunternehmen durchgeführt werden darf. Sie müssen daher ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das die Entgegennahme und den Transport des Sarges am deutschen Ankunftsort übernimmt.

Für die Überführung einer Leiche von Argentinien nach Deutschland sind durch das Bestattungsunternehmen bei der Botschaft folgende Unterlagen vorzulegen (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestattungserlaubnis / Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Pass des/der Verstorbenen
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem der Sarg befördert werden soll
  • Bescheinigung des Bestatters wie der Sarg verschlossen wurde (er muss versiegelt sein)
  • Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses: 64,07 Euro, zahlbar in argentinischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte


Hier finden Sie eine Liste von Bestattungsunternehmen in Buenos Aires.

Unsere Honorarkonsuln können bei Bedarf Bestatter in den Provinzen empfehlen.

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

nach oben