Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führerscheine
Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen in Deutschland und Argentinien
Gültigkeit argentinischer Führerscheine in Deutschland und deutscher Führerscheine in Argentinien
1. Ihr Führerschein ist gültig bei vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Ihr argentinischer Führerschein ist gültig bei vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (bis zu 6 Monaten). Wenn von vornherein feststeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden, dann können Sie die Verlängerung der Fahrberechtigung (gebührenpflichtig) bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Entsprechende Nachweise über Ihren Aufenthalt müssen vorgelegt werden.
Sie dürfen mit ihrem nationalen oder internationalen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten. Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.
Argentinische Führerscheine müssen mit einer Übersetzung mitgeführt werden.
Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheins und gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gefertigt werden.
Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.
Weitere Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie hier.
2. Gültigkeit deutscher Führerscheine in Argentinien
Außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins grundsätzlich empfehlenswert, dies gilt auch für Argentinien.
Hinweis: Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen, wird mit der Ausstellung des Inernationalen Führerscheins der alte Führerschein automatisch in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht.
Wichtig: Der Internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalten Fahrerlaubnis Gültigkeit.
Weitere Informationen:
ADAC: Anerkennung deutscher Führerschein im Ausland
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
3. Umtausch von Führerscheinen
Alle vor 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine müssen im Laufe der nächsten Jahre umgetauscht werden, damit sie dem EU-einheitlichem Muster entsprechen. Der Umtausch des Führerscheins muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden und kostet 25 Euro. Wer keinen Wohnsitz im Inland hat, kann den Umtausch bei der Behörde beantragen, die den Führerschein ausgestellt hat. Mehr Informationen zu den Umtauschfristen finden Sie unter folgendem Link: