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Kann man die Wahlbriefe bei der Botschaft abgeben?

FAQ

Ja. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18.02.25 an der Botschaft abgegeben werden, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann. Die Abgabe im verschlossenen Umschlag kann auch durch eine andere Person erfolgen.

Die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.

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