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Personalausweis

Personalausweis

Personalausweis, © Bundesdruckerei

30.11.2023 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung eines elektronischen Personalausweises

Aufgrund des sehr begrenzten Terminangebots nimmt die Botschaft zur Zeit keine Anträge für deutsche Personalausweise an.

► Zur Einreise nach Deutschland von Argentinien aus ist der deutsche Pass zwingend erforderlich und ausreichend.
Einen Personalausweis können Sie nach Einreise beim Bürgeramt Ihres zuständigen Wohnorts in Deutschland beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung nur dann erfolgen kann, wenn alle Unterlagen (inkl. Fotos) vollständig vorgelegt werden. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen/Nachweise nachzufordern.

  • Der Personalausweis kann 6 Wochen nach Antragstellung in der Botschaft oder auf Wunsch bei einem der Honorarkonsuln abgeholt werden.
  • Antragsteller ab 16 Jahren können den Personalausweis ohne Zustimmung der Eltern beantragen.
  • Der Antrag muss persönlich in der Botschaft Buenos Aires gestellt werden; bis auf weiteres ist eine Beantragung bei Honorarkonsuln nicht möglich.
  • Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin am Passschalter buchen!

Für die Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

1 - Alter Personalausweis (alternativ: Reisepass/Kinderausweis)

2 - Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)

3 - 2 biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 com) Hinweise zu den Fotos

4 - aktueller DNI de Extranjeros (Original) ODER falls Sie argentinische(r) Staatsangehörige(r) sind: DNI (Original)

5 - Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder beglaubigte Kopie), z.B.:

  • eigener Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde des deutschen Elternteils.
  • deutscher Pass des Elternteils (falls dieser Doppelstaater ist: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahrens, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird)

6 - Abmeldebestätigung (Original) sofern

  • Sie in Deutschland angemeldet waren und
  • Sie inzwischen dort abgemeldet sind und

  • in Ihrem bisherigen Personalausweis/Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist.

7 - Ein Antragsformular bitte ausgefüllt mitbringen

WEITERE HINWEISE:

Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.personalausweisportal.de sowie Online-Barrierefreien Broschüre. Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Informationen gelesen haben.

Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.

Auf Wunsch können auf dem Chip außer dem Foto die Fingerabdrücke als biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Polizei, Grenzbeamte) ausgelesen werden. Weiterhin kann man die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.

Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:

► ob Ihre Fingerabdrücke als zusätzliches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen. Es entstehen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Chip aufnehmen lassen.

► ob Sie die Online-Ausweisfunktion einschalten lassen möchten.

Mit dieser können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), identifizieren, z.B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen.

Jeder Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.

Auch Antragsteller, die die Online- Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten diesen Brief und sollten ihn sicher aufbewahren.

Der PIN-Brief wird nur an die Botschaft übersandt. Er kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden; auf Antrag kann er - zusammen mit dem Personalausweis - bei einem der Honorarkonsuln abgeholt werden. Die Ausgabe an eine andere Person ist unzulässig.

Gebühren

► Personalausweis über 24 Jahre, Wohnort außerhalb Argentinien 71,80 €

► Personalausweis über 24 Jahre, 58,80 €

► Personalausweis unter 24 Jahre, Wohnort außerhalb Argentinien 65,80 €

► Personalausweis unter 24 Jahre 52,80 €

eID-Aktivierung bei Antragstellung gratis

weitere Gebühren für PIN-Änderung, Entsperrung etc. bitte bei Bedarf erfragen

Die Gebühren sind bei Antragstellung in argentinischen Pesos zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft oder mit Kreditkarte zu entrichten.


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