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Erneute Beantragung eines Reisepasses für Doppelstaater

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

17.04.2018 - Artikel

Wenn Sie Doppelstaater sind, bereits einen deutschen Pass hatten und nun einen neuen beantragen wollen, schauen Sie bitte hier.

Bitte beachten Sie, dass eine Passbeantragung nur dann erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen/Nachweise nachzufordern.

Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin buchen.

A. Doppelstaatige Volljährige, geboren vor dem 1.9.1986

  1. Ein Antragsformular, bitte ausgefüllt mitbringen
  2. alter Reisepass/Kinderausweis
  3. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  4. 2 biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm), Hinweise zu den Fotos
  5. Abmeldebestätigung (Original oder Kopie), sofern
  • Sie in Deutschland angemeldet waren und
  • Sie inzwischen dort abgemeldet sind und
  • in Ihrem bisherigen Pass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist.
  1. Nachweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder beglaubigte Kopie) z.B.:
    Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde,
    Reisepässe und deutsche Geburtsurkunde des Elternteils oder sonstige Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit der Vorfahren.
  2. Argentinischer DNI oder Reisepass, bzw. Nachweis einer sonstigen Staatsangehörigkeit (Original)

B. Doppelstaatige Volljährige, geboren ab 1.9.1986
alle Unterlagen siehe A, Ziff. 1-7, zusätzlich:

- Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung

C. Doppelstaatige Minderjährige (unter 18 Jahre)
alle Unterlagen siehe A, Ziff 2-7 zusätzlich:

- Passantragsformular Minderjährige , bitte ausgefüllt mitbringen

- Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung

Vater und Mutter müssen persönlich in der Botschaft Buenos Aires oder bei einem der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Argentinien befindet, muss eine von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Passes vorgelegt werden, hier finden Sie ein Muster.
Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.

Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Infokasten unten.

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