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Visum zur Arbeitsplatzsuche

20.10.2023 - Artikel

Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen anerkannten Hochschulabschluss oder Berufsabschluss besitzen, sich max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufzuhalten, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Die Botschaft weist darauf hin, dass ein anschließender Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit bei erfolgreicher Arbeitssuche nachfolgend direkt in Deutschland erteilt werden kann.

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm(Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („D.N.I. para extranjeros“)
  • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit Übersetzung ins Deutsche
  • bei Akademikern: deutscher Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer, ausländischer Hochschulabschluss, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche
  • bei Berufsausbildung: deutscher Anerkennungsbescheid
  • Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.), in deutscher Sprache
  • Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche (erste Kontakte, vereinbarte Vorstellungsgespräche, etc.)
  • Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
  • Finanzierungsnachweise (auf die gesonderte Information zur Finanzierung wird ausdrücklich verwiesen)
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Hinweis:

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Vergleichsdatenbank ANABIN abfragen. Bitte legen Sie das Anabin-Prüfungsergebnis schon bei Antragstellung als Ausdruck mit den restlichen Antragsunterlagen vor.

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.

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