Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Konsulat A-Z
Gemischte konsularische Themen
Hier finden Sie Tipps zur genealogischen Forschung.
Im Unterschied zum Aufenthalt in Deutschland gibt es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht. Sie können Ihren Wohnort in Ihrem Reisepass ändern lassen und sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft eintragen; eine Pflicht besteht hierfür nicht.
Die Botschaft selbst kann mangels Zuständigkeit weder deutsche noch argentinische Dokumente apostillieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hier finden Sie eine Liste von deutschsprachigen Rechtsanwälten, Notaren und anderen Interessenvertreter in Argentinien
Hier finden Sie eine Liste von teilweise deutschsprachigen Ärzten im Großraum Buenos Aires.
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Die Botschaft kann die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original bestätigen.
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird die Identität des Unterzeichners eines Schriftstücks bestätigt.
Weitere Information zur Krisenvorsorgeliste finden Sie hier
Informationen des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage und zu den Einreisebestimmungen Argentiniens.
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen in Deutschland und Argentinien
Wir können Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf ein Führungszeugnis amtlich bestätigen.
Hier finden Sie die Vorschriften zur Ein- und Durchfuhr von Haustieren nach Deutschland.
Informationen des Auswärtigen Amtes, für den Fall, dass der andere Elternteil Ihr Kind ohne Ihre Erlaubnis in ein anderes Land gebracht hat Information über Kindesentziehung Wenn Ihr Fall…
Die deutschen Auslandsvertretungen können Ausfuhrbescheinigungen nur ausnahmsweise bearbeiten, sofern eine Bestätigung durch eine Zolldienststelle nicht möglich oder unzumutbar war.
Hinweise zur Personensuche in Argentinien und Deutschland
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Terminbuchung
Hier finden Sie Links zu Übersetzerverbänden und generelle Infos zu Übersetzungen aus Argentinien.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger mindestens ein Jahr in Argentinien gewohnt haben und wieder nach Deutschland oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat umziehen, können Sie Ihr Umzugsgut zollfrei nach Deutschland einführen.
Durch die deutsche Botschaft Buenos Aires werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt, wenn ein Sarg oder eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
Informationen zur Einfuhr von Barmitteln in die EU und zum Artenschutz