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Schengen-Visa (Kurzaufenhalt unter 90 Tagen)
Passkontrole © GKSP/Canva.com
Aufenthalte von weniger als 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Staaten ohne Aufnahme eine Erwerbstätigkeit, auch Transit.
Allgemeine Hinweise
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) gilt das „Schengener Abkommen“. Folgende Staaten wenden dieses Abkommen voll an: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta sowie die Schweiz und Lichtenstein.
Argentinische Staatsangehörige können sich zu touristischen Reisezwecken visafrei bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen in den Schengener Staaten aufhalten (z. B. Besuch von Freunden/Familie/usw., Sprachkursen, Tourismus, Geschäftsreisen).
Bei der Prüfung der Dauer früherer und geplanter Aufenthalte findet seit 2013 die sogenannte Rückwärtsrechnung Anwendung. Das bedeutet, dass der zurückliegende Zeitraum von 180 Tagen betrachtet wird, in dem sich Drittstaatsangehörige bis zu 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten dürfen. Wichtig ist, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise in den 90-Tage-Zeitraum einbezogen werden.
Einen Aufenthalts-Rechner finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Hier können Sie die bisherigen Aufenthaltsdaten eingeben und überprüfen, ob, wann und für wie lange eine erneute Einreise möglich ist.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben und nicht wissen, ob Sie ein Visum benötigen, informieren Sie sich bitte auf folgender Homepage.
Für Kurzaufenthalte zu Reisezwecken bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen kann ein Schengen-Visum erteilt werden. Dieses erlaubt keine Erwerbstätigkeit, d. h. keine Arbeit und keine Praktika.
Das Visum ist bei der Vertretung des Staates zu beantragen, der nachweislich das Hauptziel der Reise ist. Sofern die Reise für einen gleichen Zeitraum in mehrere Schengen-Staaten führt, so ist das Visum bei der Vertretung des Schengener Staates zu beantragen, in den die Ersteinreise erfolgt.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung, gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG.
- Biometrisch
- 3,5 x 4,5 cm
- Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen.
- Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar
Zahlbar nur in bar in ARS zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft.
Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren: 90,00 EUR
Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren: 45,00 EUR
(Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex)
Folgende Unterlagen bitte im Original und mit einer Kopie vorlegen:
Die Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein.
DNI
Hin- und Rückflug bzw. Rundreiseticket
- Hotelreservierung,
- Mietvertrag,
- Reservierung Studentenwohnheim, oder
- falls bei Freunden/Familie übernachtet werden soll: Einladungsschreiben und Passkopie des Einladenden
- Bei Geschäftsreisen:
- Einladung eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung zu Zusammenkünften, Messen, Konferenzen oder sonstigen geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Veranstaltungen;
- sonstige Unterlagen, die die Existenz geschäftlicher oder dienstlicher Beziehungen belegen;
- Unterlagen, aus denen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hervorgeht (Nachweis vorheriger Geschäftstätigkeiten, Bestätigung der Eintragung des Unternehmens usw.);
- von dem Unternehmen unterzeichneter und versiegelter Beleg für den Grund der Reise (Fortsetzung oder Abschluss von Verhandlungen, Vertragsunterzeichnung usw.)
-
Reisen zu Studien- oder Ausbildungszwecken:
Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
-
Organisierte oder individuelle Urlaubsreisen:
vom Reisebüro ausgestellte Buchungsbestätigung für eine Pauschalurlaubsreise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen (beispielsweise eine Beschreibung der Reiseroute)
-
Teilnahme an politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen:
Einladungen, Eintrittskarten, Stipendiumsbescheinigungen, Anmelde-bestätigungen oder Programm, (möglichst) mit Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht
- Original-Kontoauszüge der letzten drei Monate (inkl. Bestandsbewegungen und Ein-/Ausgängen). Es kann zusätzlich eine international gültige Kreditkarte mit Nachweis des Kartenlimits vorgelegt werden und
- Bei Arbeitnehmern:
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen;
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung jüngeren Datum des Arbeitgebers
- Bei Unternehmern oder Selbständigen:
- Nachweis der Unternehmensregistrierung;
- Steuererklärung
- Bei Rentnern:
- Nachweis des Bezugs einer Rente des nationalen argentinischen Rentenfonds ANSES
- Bei Studenten:
- Einkommensnachweis der Eltern oder Familienangehörigen, die den Studenten in seinem Herkunftsland unterstützen, oder
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung der Kosten des Aufenthalts im Schengen-Raum (z.B. Stipendien oder Eigenmittel)
- Bei Einkommen aus anderen Quellen:
- Nachweis von Heimatüberweisungen;
- Nachweis regelmäßiger Einkünfte aus Immobilienbesitz;
- Kreditkartenabrechnungen mit dem aktuellen Kontostand;
- Bei Arbeitnehmern:
ODER
- deutsche Verpflichtungserklärung (bei Kostenübernahme durch Dritte oder bei privater Unterbringung)
gem. EU-Norm:
- Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum
- Mindestdeckungssumme: 30.000,00 EUR
- gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Zeitraum
mögliche Nachweise sind:
- Arbeits- und Anstellungsnachweise in Argentinien mit Gehaltsangabe und den letzten drei aktuellen Gehaltsnachweisen
- Über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Mietvertrag oder Immobilieneigentumsnachweis
- Kontostands- und Bewegungsnachweise der letzten drei Monate
- ggf. Studiennachweis, aktuelle Einschreibung an Hochschule in Argentinien
- ggf. Heiratsurkunde und Angabe, ob Ehegatte mitreist
- Informationen zu sonstigen Familienangehörigen, die ebenfalls in Argentinien wohnhaft sind
- Allgemeine Informationen zur eigenen Lebenssituation in Argentinien
Transitvisum
Wenn Sie lediglich ein Flughafentransitvisum für Deutschland benötigen, sind neben den ersten drei oben genannten Unterlagen (ausgefülltes Antragsformular, Passfoto und Gebühr) folgende Unterlagen vorzulegen:
- Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Bestimmungsland
- Flugscheine für die Weiterreise
Antragstellung
Die Antragstellung ist ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins möglich.
Telefonische Terminvereinbarung oder Anfragen per E-Mail sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein eigener Termin vereinbart werden muss. Wird eine mehrfache Termineintragung für dieselbe Person festgestellt, werden sämtliche Reservierungen gelöscht, ohne dass Sie benachrichtigt werden.
Da für alle visapflichtigen Staatsangehörigen die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gilt, müssen die Antragsteller persönlich bei der Botschaft in Buenos Aires vorsprechen. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fingerabdrücke abgeben, trotzdem müssen sie bei der Antragstellung persönlich erscheinen. Sorgeberechtigte Eltern stellen den Antrag für ihre Kinder.
Unvollständig eingereichte Anträge werden leider nicht angenommen. Auch bei Einreichung vollständiger Unterlagen kann es im Einzelfall zu Nachforderungen kommen. In diesem Fall werden Sie durch die Botschaft informiert. Geben Sie daher in Ihren Anträgen bitte unbedingt Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an!
Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. nicht länger als zwei Wochen.
Wichtig nach Erhalt des Visums
Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollte der Beginn der Gültigkeit abgeglichen werden. Außerdem ist die korrekte Schreibweise des Vor- und Nachnamens zu kontrollieren.