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Besteuerung von Renten in Deutschland
Steuererklärung für Finanzamt, © Copyright
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.
Wichtiger Hinweis
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz in Argentinien.
Für Rentenempfänger, die neben der Rente weitere Einnahmen (z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland) erzielen, bleibt das bisherige Finanzamt zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren dortigen Ansprechpartner.
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf Rentenempfänger in Argentinien, die keine sonstigen Einnahmen (z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland) erzielen. Für sie ist seit dem 01.01.2009 das Finanzamt Neubrandenburg zuständig:
Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzerstr. 120
17033 Neubrandenburg
Tel.: +49-395 44222-47000
Fax: +49-395 44222-47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Internet: www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Das Finanzamt Neubrandenburg hat auf seiner Webseite zahlreiche Informationen zur Besteuerung der Rente zusammengestellt.
Verzicht auf die Steuererklärung
Sie haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer Steuererklärung zu verzichten. In diesem Fall wird die Einkommenssteuer anhand der dem Finanzamt vorliegenden Informationen amtlich festgesetzt. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält.
Formular Verzicht Steuererklärung
Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht
Ob die Steuer nach der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht ermittelt wird, entscheidet in erheblichem Maße über die Höhe der Steuer.
Auf der Webseite des Finanzamts Neubrandenburg werden die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht dargelegt und die Voraussetzungen für die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger erläutert: mehr Infos hier.
Bescheinigung
Die jährlich vom zuständigen Finanzamt Neubrandenburg angeforderte Bescheinigung, in der Einkünfte und die argentinische Rente angegeben werden müssen, können Sie hier herunterladen und bereits ausgefüllt mit zur Botschaft oder zu einem unserer Honorarkonsuln bringen. Damit wir die Bescheinigung ausstellen können, muss Ihr gültiger Reisepass vorgelegt werden. Sie müssen nicht persönlich kommen, Sie können auch einen Dritten bitten, unter Vorlage Ihres Reisepasses für Sie vorzusprechen.
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 34,07 EUR, zahlbar in bar in argentinischen Pesos zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft.