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Wiedergutmachung / Zwangsarbeiterentschädigung

Das Holocaust-Mahnmal in Berlin, Deutschland. Winter sunset Farben

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01.08.2019 - Artikel

Informationen zum Thema Entschädigung für Holocaust-Opfer und Zwangsarbeiter

Neue Anträge

Die Wiedergutmachung von NS-Unrecht ist - außer in den Fällen von Zwangsarbeit - weitgehend abgeschlossen.

Für die Frage, ob im Einzelfall noch eine Wiedergutmachungsleistung beantragt werden kann, ist zuständig die

„Zentrale Auskunftsstelle zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht“

Riehlerplatz 2, 50668 Köln / Deutschland, Tel.: 0049-221-97780, Fax: 0049-221-97785199

Laufende Wiedergutmachungszahlungen

Wenn Sie Fragen zu laufenden Wiedergutmachungsleistungen haben, können Sie sich entweder direkt an Ihre Wiedergutmachungsstelle in Deutschland wenden (z.B. Amt für Wiedergutmachung in Saarburg) oder an die Botschaft, welche die Auskunftsersuchen in der Regel an die zuständige Stelle in Deutschland weiterleitet.

Hierbei ist es wichtig, die Adresse der Wiedergutmachungsstelle und die Referenznummer des Einzelfalls anzugeben.

Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende („Child-Survivors“)

Die Einigung auf Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende („Child-Survivors“) trat am 01.01.2015 in Kraft. Am 28. August 2014 fanden in Berlin die Folgeverhandlungen zur sog. Artikel-2-Vereinbarung zwischen der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) und dem BMF statt. Ein Ergebnis ist die Einigung auf Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende, die als Kinder in Lagern, Ghettos, versteckt oder unter falscher Identität die Verfolgung überleben konnten („Child Survivors“).

Als „child survivors“ werden Opfer des Naziregimes bezeichnet, die am 1. Januar 1928 oder später geboren wurden, die als Kinder in Konzentrationslagern oder Ghettos waren oder die sich mind. sechs Monate lang versteckten oder unter einer falschen Identität lebten. Dieser Personenkreis ist dazu berechtigt, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro für psychologische und medizinische Behandlung zu erhalten.

Ghettorenten: neues Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 08.04.2014 einen Gesetzentwurf beschlossen (seit Anfang August 2014 in Kraft), mit dem das ursprüngliche Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an bedeutsamen Punkten nachgebessert wurde. Dieses Gesetz macht Weg frei für rückwirkende Rentenzahlungen. Die Regelungen ermöglichen es allen Berechtigten, ihre Rente, die auf Beschäftigungszeiten in einem Ghetto beruht, vom 1. Juli 1997 an zu beziehen. Das war ursprünglich nur bei rechtzeitig bis Juni 2003 gestellten Rentenanträgen möglich.

Die berechtigten Personen werden direkt von der deutschen Rentenversicherung (DRV) angeschrieben.

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Die in der Bundesrepublik Deutschland durch Bundesgesetz errichtete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ hat mit Hilfe von sieben Partnerorganisationen ein weltweites Auszahlungsprogramm zugunsten von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern und anderen Opfern des nationalsozialistischen Unrechtsdurchgeführt. Im Laufe des Programms wurde aber festgestellt, dass es mitunter trotz aller Bemühungen der zuständigen Partnerorganisationen über Monate und Jahre nicht möglich war, den bewilligten Leistungsbetrag an den Antragsteller auszuzahlen. Dies war zum Beispiel der Fall, wenn der Antragsteller der Partnerorganisation eine Änderung seiner Adresse nicht mitgeteilt hatte. Ein ähnliches Problem ergab sich, wenn nach Versterben des Antragstellers die Partnerorganisation nicht erfuhr, dass dieser verstorben war.

Um zu verhindern, dass trotz aller Bemühungen der Partnerorganisationen zur Auszahlung die von den Berechtigten nicht abgeholten Gelder langfristig ungenutzt bleiben, hat der deutsche Gesetzgeber in einer Gesetzesänderung festgelegt, dass die letzte Möglichkeit einer Leistung aus Stiftungsmitteln auf die Zeit bis zum 30. September 2006 begrenzt wurde. Demnach verfielen alle Leistungen, die bis zu diesem Termin nicht an die Leistungsberechtigten oder ihre Rechtsnachfolger ausgezahlt werden konnten. Die Auszahlungsverfahren sind somit Ende 2006 abgeschlossen worden.

Über nicht ausgezahlte Leistungen verfügt das Kuratorium der Bundesstiftung, z.B. zugunsten humanitärer Projekte für Opfer von Zwangsarbeit und andere Opfer nationalsozialistischen Unrechts.

Weitere Informationen

Hier können Sie eine Broschüre des Bundesfinanzministeriums herunterladen, die alle Regelungen zur Entschädigung für NS-Unrecht und Wiedergutmachung zusammenfasst.

Broschüre Entschädigung von NS-Unrecht


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