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Häufige Fragen rund ums Thema Bundestagswahl
Jede und jeder deutsche Staatsangehörige weltweit ist grundsätzlich berechtigt, an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament teilzunehmen. Informationen zur Teilnahme von Argentinien aus finden Sie hier.
FAQ
Bitte wenden Sie sich per Post oder Mail an die Gemeindebehörde Ihres Wohnortes. Die Erreichbarkeit des Bürgerbüros finden Sie im Internet.
Ich habe in Deutschland einen Meldewohnsitz. Wie komme ich an Wahlunterlagen für eine Briefwahl?
Leider nein, da zur Wahlteilnahme eine Eintragung in das Wählerverzeichnis einer Gemeindebehörde erforderlich ist, das anhand der Meldedaten in Deutschland erstellt wird. Die Botschaft ist keine…
Sie müssen so bald möglich bei ihrem letzten Meldewohnort einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular und Informationen zum Verfahren finden Sie unter diesem Link.…
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten…
Kann ich wählen, auch wenn ich nie in Deutschland wohnhaft war?
Ja. Der korrekt an die zuständige Wahlbehörde adressierte Umschlag muss bei der Botschaft abgegeben werden und mit einer deutschen Briefmarke zu 0,85 € ausreichend frankiert sein. Deutsche Briefmarken…
Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung beim zuständigen Wahlamt können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Absendung der Briefwahlunterlagen frühestens ab 06. August 2021 rechnen. Der Zeitpunkt…
Ja, aber der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der Direktversand an die ausländische Postadresse. Bei Versand an die Botschaft bitte das Wahlamt unbedingt auf Folgendes hinweisen: Die…
Ja. Der Wahlbrief muss spätestens am 10.09.2021 in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet…