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Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Symbolbild zur Bundestagswahl am 24.September 2017 Umriss Deutschland s mit..., © chromorange
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Sie leben in Argentinien, aber möchten an der 2025 stattfindenden Bundestagswahl teilnehmen?
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie dies zunächst beantragen.
Wir empfehlen, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis schon jetzt stellen.
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl folgen in Kürze.
Weitere Informationen
Jede und jeder deutsche Staatsangehörige weltweit ist grundsätzlich berechtigt, an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament teilzunehmen. Informationen zur Teilnahme von Argentinien aus…