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Häufige Fragen rund ums Thema Bundestagswahl
Jede und jeder deutsche Staatsangehörige weltweit ist grundsätzlich berechtigt, an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament teilzunehmen. Informationen zur Teilnahme von Argentinien aus finden Sie hier.
FAQ
Bitte wenden Sie sich per Post oder Mail an die Wahlbehörde Ihres Wohnortes. Die Erreichbarkeit der Gemeindebehörde finden Sie im Internet.
Ich habe in Deutschland einen Meldewohnsitz. Wie komme ich an Wahlunterlagen für eine Briefwahl?
Nein, da zur Wahlteilnahme eine Eintragung in das Wählerverzeichnis einer Gemeindebehörde erforderlich ist, das anhand der Meldedaten in Deutschland erstellt wird. Die Botschaft ist keine…
Sie müssen bei ihrem letzten Meldewohnort einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten…
Kann ich wählen, auch wenn ich nie in Deutschland wohnhaft war?
Ja. Der korrekt an die zuständige Wahlbehörde adressierte Umschlag muss bei der Botschaft abgegeben werden und mit einer deutschen Briefmarke zu 0,85 € ausreichend frankiert sein. Deutsche Briefmarken…
Die Dauer ist abhängig von der Freigabe der Kandidatenlisten und der Erstellung der Wahlscheine. Das Auswärtige Amt hat keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten und Bearbeitungsdauer bei den einzelnen…
Ja, aber dieser Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der Direktversand an die ausländische Postadresse. Bei Versand an die Botschaft bitte das Wahlamt unbedingt auf Folgendes hinweisen: Die…
Ja. Der Wahlbrief muss früh genug in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann. Die…