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FAQs zum Thema Pass
Zu den häufigen Fragen und zum Kontaktformular
Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet. Falls nach der gründlichen Lektüre der FAQs und der sonstigen Informationen der Homepage noch Fragen offen bleiben, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns wenden.
FAQ
Ja, seit Juni 2013 ist die vorherige Terminvereinbarung nötig. Termine können ausschließlich über das Terminbuchungssystem gebucht werden.
Die Gebühren für einen Reisepass entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
Wenn Sie zusätzlich eine Namenserklärung oder Geburtsnachbeurkundung beantragen, kommen noch 79,57 € für die Unterschriftsbeglaubigung sowie 25,75 € für Kopiebeglaubigung (pro Dokument, unbhängig von der Seitenanzahl) als Gebühren bei der Botschaft hinzu.
Das zuständige Standesamt in Deutschland erhebt weitere Gebühren für die Nachbeurkundung der Auslandsgeburt sowie die Ausstellung der Urkunden, die vor Eintragung zu entrichten sind. Diese Gebühren betragen i.d.R. 172,00 € pro Kind. Die Kosten für eine Namenserklärung können abweichen.
Alle direkt bei der Botschaft anfallenden Gebühren sind in argentinischen Pesos zu bezahlen, zum jeweils gültigen Wechselkurs, bar oder mit Kreditkarte. Wir akzeptieren keine Euros und keine Dollars.
Die Gebühren der Botschaft können Sie bar in argentinischen Pesos zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft oder mit Kreditkarte VISA oder MASTER begleichen. Debitkarten und American Express funktionieren leider nicht.
Die Botschaft akzeptiert keine Euros oder Dollars.
Die Gebühren an die innerdeutschen Standesämter müssen direkt von Ihnen dorthin überwiesen werden.
Sie können bei jedem Geschäft, welches Passfotos der Größe 35mm x 45mm herstellt, die biometrischen Fotos machen lassen.
Hier finden Sie ausführliche Beschreibungen und Muster der Fotos, die Sie ausdrucken und dem Fotografen mitnehmen können, sowie eine Liste von Fotogeschäften in Buenos Aires, welchen unsere Fotomustertafel vorliegt.
Hier finden Sie verschiedene Informationen zur Passbeantragung und zu den Unterlagen, die vorzulegen sind.
Die bei Ihrem letzten Passantrag vorgelegten Unterlagen wurden in der Botschaft aus Platzgründen nicht aufbewahrt. Bei jedem Passantrag muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dies kann nur geschehen, wenn alle relevanten Unterlagen vorgelegt werden. Es müssen daher jedes Mal alle auf der Website genannten Unterlagen präsentiert werden.
Es ist Ihre persönliche Verantwortung Ihre Unterlagen aufzubewahren, nicht die der Botschaft.
Ab Antragstellung dauert es ca. acht Wochen, bis der Pass bei der Botschaft eingeht.
Sie erhalten keine Benachrichtigung, dass Ihr Pass angekommen ist. Nach acht Wochen können Sie ihren Pass OHNE Termin zu folgenden Zeiten abholen: Dienstag 14 bis 15 Uhr (Einlass ab 13.30 Uhr). Ab dem 1.11.2022 ändert sich der Abholtag von dienstags auf donnerstags. Die Abholzeit zwischen 14 Uhr und 15 Uhr ändert sich nicht. Bitte bringen Sie den Abholzettel mit, den Sie bei Beantragung bekommen haben, sowie den bisherigen Reisepass zur Entwertung. Mit einer Vollmacht kann eine andere Person den Pass für Sie abholen.
Sie müssen den Reisepass zwar persönlich beantragen, aber Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass für Sie abzuholen. Bei minderjährigen Kindern genügt es, wenn ein Elternteil den Pass abholt. Natürlich ist auch hier eine Bevollmächtigung an eine dritte Person möglich. Die bevollmächtigte Person muss die schriftliche und unterschriebene Vollmacht sowie den eigenen Ausweis mitbringen.
Wir können den Pass auch einem unserer Honorarkonsuln schicken.
Wir können den Reisepass nicht an eine andere Auslandsvertretung oder nach Deutschland schicken.
In Ausnahmefällen kann, wenn keine andere Reisemöglichkeit besteht, ein sogenannter vorläufiger Reisepass durch die Botschaft ausgestellt werden. Dieser kann innerhalb kurzer Zeit fertiggestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft für die Notwendigkeit strenge Maßstäbe anzulegen hat, und dass gleichzeitig ein biometrischer Pass beantragt werden muss. Mit dem vorläufigen Reisepass kann man nicht visafrei in die USA einreisen.
Durch die Zahlung eines Express-Zuschlags verkürzt sich die Zeit zur Lieferung des biometrischen Reisepasses auf 3 Wochen.
Bei aktueller Rechtslage gilt: Solange ein Elternteil deutsch ist, erhält das Kind mit Geburt AUTOMATISCH die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann es auch einen deutschen Pass bekommen.
Die vorzulegenden Unterlagen für den Passantrag für minderjährige Kinder finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und den Ausnahmen von der o.g. Regel sowie zu Verlustgründen finden Sie hier.
Die Botschaft kann keine Auskünfte zu den Visumerfordernissen anderer Staaten geben. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der US-amerikanischen Botschaft hier.
Die Seriennummern der Europapässe enthalten die Zahlen 0 bis 9. Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde auf die Verwendung der Buchstaben A, E, I, O, U und B, D, Q, S verzichtet.
Es handelt sich also um die Zahl 'null'.
Ja, aber leider nicht bei allen. Die Möglichkeit der Beantragung eines Reisepasses besteht bei den Honorarkonsuln in Eldorado, Bariloche, Mendoza, Salta und Córdoba, aber nur dann, wenn Sie im Amtsbezirk des Honorarkonsuls wohnen. Mehr dazu hier. Bitte wenden Sie sich an diese Honorarkonsuln um zu erfragen, ob und wann Sie dort einen Antrag stellen können. Die Namen und Erreichbarkeiten finden Sie hier.
Es fallen Zusatzgebühren von 55 € pro Passantrag an.
Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sollten Sie sich als (auch) Deutscher bei der Einreise nach Deutschland mit Ihrem deutschen Reisepass ausweisen. Für die Ausreise aus Argentinien und die dortige Wiedereinreise sollten Sie Ihren argentinischen Pass verwenden.
Zur Beantragung Ihres neuen Passes ist es nicht erforderlich, dass Sie Ihren bisherigen Reisepass sofort im Original einreichen. Sobald Ihr neuer Reisepass nach ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit vorliegt, werden wir Sie bitten, Ihren alten Reisepass vorzulegen. Sie erhalten dann umgehend Ihren neuen Reisepass. Ihren alten Reisepass erhalten Sie in jedem Fall ebenfalls zurück, allerdings erst nach vorheriger Entwertung. Bitte beachten Sie: Falls sich im entwerteten Reisepass noch ein gültiges Visum befindet, ist dieses trotz der Entwertung des Passes weiterhin gültig. Bitte führen Sie in diesem Fall beide Reisepässe mit sich.
Nach deutschem Recht erhält ein Kind bei verheirateten Eltern den Ehenamen der Eltern. Deutsche und deutschstämmige Familien, die in Argentinien Ihren Lebensmittelpunkt haben, führen in aller Regel keinen Ehenamen, da es einen solchen im argentinischen Namensrecht nicht gibt. Die meisten in Argentinien geborenen, deutschen Kinder sind daher (nach deutschem Namensrecht) zunächst „namenslos“. Erst durch die Namenserklärung kommen Sie zu ihrem Nachnamen. Hierbei kann nach deutschem Recht entweder der Name der Mutter oder des Vaters bestimmt werden. Nach argentinischem Recht kann ggf. ein Doppelname bestimmt werden.
Nicht-eheliche, deutsche Kinder tragen nach deutschem Recht den Nachnamen der Mutter. Bis zur Volljährigkeit des Kindes kann dieser noch geändert werden.
Nur Personen, die nach dem 1.9.1986 geboren sind, müssen ggf. eine Namenserklärung abgeben.
Es kann entweder nur eine Namenserklärung abgegeben werden oder die Registrierung der Geburt bei einem deutschen Standesamt beantragt werden. In der Registrierung ist die Namenserklärung enthalten. Das Kind erhielte eine deutsche Geburtsurkunde.
Wenn Sie keine Namensbescheinigung oder deutsche Geburtsurkunde in Ihren Unterlagen finden, prüfen Sie bitte, ob einer der hier genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft, oder wenden Sie sich an die Behörde, die Ihren letzten Pass ausgestellt hat.
Wir wissen ob der schwierigen Situation, in Argentinien Überweisungen ins Ausland durchzuführen. Unserer Kenntnis nach ist dies aber weiterhin möglich in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank. Diese wird über die Banco Central die Genehmigung einholen. Dadurch wird das Verfahren ggf. etwas länger andauern. Ihrer Hausbank muss das konkrete Anliegen (z.B. Bezahlung einer deutschen Rechnung) durch entsprechende Dokumentation genau geschildert werden. Wir bitten um Verständnis, dass weder die Botschaft noch die Honorarkonsuln Ihnen bei der Bezahlung/Überweisung behilflich sein können. Bitte fragen Sie ggf. Familie/Bekannte, die ein Konto in den USA oder Europa haben und die Überweisung ggf. für Sie durchführen können.