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FAQs zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit
Viele Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit werden hier beantwortet.
FAQ
Nur Personen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen nach Aufforderung durch eine deutsche Behörde einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Wenn Sie…
Muss ich zwingend einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?
Nein. Es ist nicht immer ein aktuell gültiger Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nötig. Wiederholungsanträge sind nicht erforderlich. Sehr oft können Betroffene…
Mein Staatsangehörigkeitsausweis ist abgelaufen. Muss ich einen neuen Ausweis beantragen?
Deutsche Reisepässe werden nur an deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Sie als Antragsteller müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies geschieht gerade im Ausland…
Muss ich einen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen, wenn ich einen deutschen Reisepass beantrage?
Ja. Für jegliche Vorsprachen an der Botschaft ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem auf der Webseite zu vereinbaren. Das System finden Sie hier. Bitte buchen Sie den Termin am…
Muss ich einen Termin für die Vorsprache bei der Botschaft vereinbaren?
Falls nach der Lektüre der Homepage und der Hompage des BVA noch Fragen offen bleiben, buchen Sie bitte einen Termin über unser Terminbuchungssystem zu Beratungszwecken. Dazu sind der ausgefüllte Stammbaum sowie nach Möglichkeit entsprechende Personenstandsurkunden und ein deutsches Ausweisdokument Ihres deutschen Vorfahrens zwingend erforderlich.
► Zu einem Beratungstermin in der Kategorie „Staatsangehörigkeit“ kann jeweils ein Antragsteller erscheinen.
► Für die Kategorie „Staatsangehörigkeit“ können bis zwei Mitglieder der gleichen Familie erscheinen (pro Termin können bis zu 3 Anträgen bearbeitet werden).
► Für die Kategorie „Beglaubigung von Fotokopien“ kann jeweils eine Person erscheinen (pro Termin können bis zu 5 Beglaubigungen vorgenommen werden).
► Für die Kategorie „Beglaubigung von Unterschriften“ können zwei Unterschriften pro Termin vorgenommen werden. Die jeweiligen Unterzeichner müssen bei dem Termin anwesend sein.
Der Vater/die Mutter ist nicht verpflichtet, die Staatsagehörigkeit vor dem Antragsteller zu beantragen. Bei der Vorlage des Verfahrens müssen jedoch alle Unterlagen der Eltern (einschließlich Vater/Mutter, von denen der Nachwuchs stammt) bis zum eingereisten deutschen Staatsbürger enthalten sein.
Die Botschaft bietet die höchstmögliche Anzahl an Terminen im Bereich Staatsangehörigkeit an. Aufgrund der hohen Nachfrage sind diese leider schnell ausgebucht, wir bitten um Verständnis. Sondertermine werden keine vergeben.
Falls sich Ihr Antrag bereits in Bearbeitung befindet und Sie aufgefordert werden Unterlagen nachzureichen, so werden wir Ihnen per Mail mitteilen, in welcher Form und in welchem Zeitraum Sie die Dokumente nachreichen können. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen Ihrerseits ab.
Falls Sie im Amtsbezirk eines Honorarkonsuls Ihren Wohnsitz haben, so können Sie auch diesem zunächst eine Email mit Ihrer Frage schicken oder einen Beratungstermin ausmachen. Je nach Komplexität Ihres Falles wird dieser Sie selbst beraten oder die Anfrage an uns weiterleiten. Es ist hilfreich, wenn Sie dazu bereits diesen Stammbaum ausgefüllt haben. Wenn Sie Ihren Antrag fertig vorbereitet haben, können Sie diesen beim Honorarkonsul einreichen (mit Termin).
Die Termine bei den Honorarkonsuln kann man nicht über diese Homepage machen, Sie müssten telefonisch oder per Mail den Termin direkt mit dem Büro des Honorarkonsuls ausmachen.
Eine Staatsangehörigkeitsberatung beim Honorarkonsul ist in der Regel nur möglich, wenn Sie bereits alle Unterlagen zu Ihrem deutschen Vorfahren beisammen haben.
Lesen Sie hier unsere Hinweise zum Thema Urkundsbeschaffung.
Alle Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Apostillen sind nicht notwendig. Digitale,…
In welcher Form müssen die Urkunden/Dokumente vorgelegt werden?
Wenn Sie sich auf Ihren Antrag in einem ausländischen Staat einbürgern lassen, dann verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Verlust tritt nicht ein, wenn Sie vor dem Erwerb der…
Sie müssen gar nichts tun. Laut dem Bundesministerium des Innern ist der Erwerb der argentinischen Staatsangehörigkeit durch „Opción“ kein Antragserwerb.
Da Sie aufgrund Ihrer argentinischen Eltern Anspruch auf die argentinische Staatsangehörigkeit haben, handelt es sich nicht um eine Einbürgerung („naturalización“).
Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit nicht und brauchen vorab auch keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Nein. Wenn Ihr Kind seit Geburt automatisch zwei (oder mehr) Staatsangehörigkeiten erworben hat, dann muss sich Ihr Kind nach den deutschen Gesetzen nicht für eine Staatsangehörigkeit…
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: 51,00 € Anspruchseinbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG: gebührenfrei Ermessenseinbürgerung (erleichterte Einbürgerung): 255,00 € (minderjähriges Kind:…
Sowohl Feststellungsverfahren der deutschen Staatsangehörigkeit als auch Einbürgerungen können zwischen 2 und 4 Jahre in Anspruch nehmen. Anträge auf eine Beibehaltungsgenehmigung dauern mind. 6…
Wie lange sind die Bearbeitungszeiten der einzelnen Verfahren?
Sie werden per Mail benachrichtigt, sobald Ihr Staatsangehörigkeitsausweis eingetroffen ist. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.