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Bundestagswahl 2025 - Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Symbolbild zur Bundestagswahl am 24.September 2017 Umriss Deutschland s mit..., © chromorange
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Sie leben in Argentinien, aber möchten an der 2025 stattfindenden Bundestagswahl teilnehmen?
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie dies zunächst beantragen. Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar. Der Antrag kann noch bis zum 02.02.25 gestellt werden.
Wenn Sie für den Rückversand der ausgefüllten Wahlunterlagen den Kurierweg der Botschaft mitbenutzen wollen, müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen bis spätestens 18.02.25 an der Botschaft abgegeben werden. Die Abgabe im verschlossenen Umschlag kann auch durch eine andere Person erfolgen.
Lesen Sie sich auch unsere FAQ durch.
Weitere Informationen
Jede und jeder deutsche Staatsangehörige weltweit ist grundsätzlich berechtigt, an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament teilzunehmen. Informationen zur Teilnahme von Argentinien aus…