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Personalausweis

Personalausweiss magenta

Personalausweiss magenta © @GKSP/Canva.com

14.11.2025 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zum elektronischen Personalausweis.

Allgemeine Informationen

Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren finden Sie hier.

Ein Personalausweis kann bereits ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.

Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind, wird Ihre ausländischen Anschrift (Vorlage eines aktuellen Wohnsitznachweises/Mietvertrag erforderlich) als Wohnort eingetragen.

Auf Wunsch können auf dem Chip außer dem Foto die Fingerabdrücke als biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Polizei, Grenzbeamte) ausgelesen werden. Weiterhin kann man die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.

Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:

  • Ob Ihre Fingerabdrücke als zusätzliches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen. Es entstehen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Chip aufnehmen lassen.
  • Ob Sie die Online-Ausweisfunktion einschalten lassen möchten.

Online-Funktion des Personalausweises („eID-Funktion“)

Mit der eID-Funktion können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), identifizieren, z.B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Informationen zum „Online-Ausweis“.

Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Pass-/ Personalausweisstelle der Botschaft oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, müssen Sie persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.

Die Neusetzung / Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.
PIN-Brief

Jede antragstellende Person, die älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Änderungen der eID-Funktion (z.B. PIN-Änderung, Wohnsitzänderung) sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sperrung von elektronischen Personalausweisen

Wurde Ihr Personalausweis mit eingeschalteter elektronischer Funktion verloren oder gestohlen, muss dieser sofort gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann, auch wenn hierzu außerdem die PIN erforderlich wäre.

Sie können die eID-Funktion Ihres Personalausweises im Falle eines Verlusts/Diebstahl unter der allg. Sperrnummer +49 116 116 -Skype- (funktioniert nicht in allen Ländern) oder der Sperrnummer +49 30 40 50 40 50 -Skype- sperren lassen. Zum Sperren werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt.

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