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Erste Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
Beantragung eines Reisepasses für Volljährige © @GKSP/Canva.com
Informationen und erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises, wenn Sie bisher noch keinen deutschen Reisepass oder Personalausweis besaßen.
Allgemeine Informationen
Wer kann ein deutsches Ausweisdokument beantragen?
Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Pass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss dies geklärt werden, bevor Ihnen ein Pass ausgestellt werden kann. Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.
Muss ich eine Namenserklärung abgeben?
Seit dem 01.05.2025 ist die Reform des deutschen Namensrechts in Kraft. Seitdem muss nur noch in einigen Fällen eine Namenserklärung abgegeben werden. Auf unserer Seite Geburtsanzeigen und Namenserklärungen können Sie überprüfen, ob für Sie oder Ihr Kind eine Namenserklärung erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Die Passbeantragung kann nur dann erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen oder Nachweise nachzufordern.
Dokumente sind im Original vorzulegen. Einfache Kopien werden nicht akzeptiert.
Bitte das vollständig ausgefüllte Formular zum Termin mitbringen.
- 3,5 x 4,5 cm
- biometrisch gem. unseren Anforderungen
- nicht älter als 6 Monate
gem. unserer Gebührenaufstellung.
Die Gebühren sind zahlbar
- in bar in ARS zum aktuellen Tageskurs der Botschaft oder
- per physischer Kreditkarte in EUR (VISA oder MASTER).
Argentinischer DNI oder Reisepass bzw. Nachweis einer sonstigen Staatsangehörigkeit
- Deutsche oder ausländische Geburtsurkunde
- Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, brauchen wir die ausländische Urkunde nicht.
- Sollte Sie noch keine deutsche Geburtsurkunde besitzen, können Sie die Geburt in Deutschland nachregistrieren lassen. Informationen hierzu finden Sie im Beitrag Geburtsanzeige und Namenserklärung. Die Beantragung der deutschen Geburtsurkunde können Sie mit der Passbeantragung verbinden. Bitte buchen Sie hierfür ein „trámite extenso“
Wichtig: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatische den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Reisepässe, Staatsangehörigkeitsausweis und/oder deutsche Geburtsurkunde des deutschen Elternteils bzw. der deutschen Vorfahren oder
- Einbürgerungsurkunde oder
- Staatsangehörigkeitsausweis
Falls zutreffend:
- Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung
- Doppelstaater geboren vor dem 01.09.1986: Erklärung über die effektive Staatsangehörigkeit
- Doppelstaater und nur Deutsche geboren ab dem 01.09.1986: ggf. Namenserklärung notwendig!
Es muss nicht in jedem Fall eine Namenserklärung abgegeben werden. Ob Sie oder Ihr Kind betroffen sind, erfahren Sie im Beitrag Geburtsanzeige und Namenserklärung. Die Abgabe einer Namenserklärung können Sie mit der Passbeantragung verbinden. Bitte buchen Sie hierfür ein „trámite extenso“
Falls Sie bereits (auch als Kind) in Deutschland gemeldet waren
Falls verheiratet, ggf. auch Scheidungsurteil
Falls verheiratet, ggf. auch Scheidungsurteile
Reisepass oder Personalausweis/DNI der sorgeberechtigten Elternteile
Minderjährige
- Beide Elternteile müssen persönlich in der Botschaft oder bei einem der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen.
- Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
- Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
- Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Argentinien befindet, muss eine von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Passes vorgelegt werden, z.B. in Form dieses Musters.
- Ein Personalausweis kann bereits ab dem 16. Lebensjahr ohne Einverständnis der Eltern beantragt werden.
Verfahren
Bitte für die Abgabe des Antrags für alle Antragstellenden eine eigenen Termin buchen. Muss eine Namenserklärung und/oder Nachregistrierung der Geburt erfolgen, registrieren Sie sich bitte für ein „trámite extenso“. Wenn keine Namenserklärung abgegeben werden muss, registrieren Sie sich bitte für einen „trámite simple“.
Zu dem Termin müssen Sie persönlich erscheinen. Nach Antragstellung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3 Monate. Bei Antragstellung in einem Honorarkonsulat muss mit Wartezeiten von bis zu 4 Monaten gerechnet werden. In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Sie erhalten keine Benachrichtigung, dass Ihr Pass angekommen ist. Nach zwölf Wochen können Sie Ihren Pass OHNE Termin zu folgenden Zeiten abholen: Donnerstag 14 bis 15 Uhr (Einlass ab 13.30 Uhr). Bitte bringen Sie den Abholzettel mit, den Sie bei Beantragung bekommen haben, sowie den bisherigen Reisepass zur Entwertung. Mit einer Vollmacht kann eine andere Person den Pass für Sie abholen.