Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa zur Familienzusammenführung
Gruppe von glücklichen Eltern mit Kindern läuft im Feld, © Colourbox
Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder von Deutschen und EU-Staatsangehörigen haben einen Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn ihre Lieben in Deutschland leben oder dorthin ziehen.
Auch Ausländer können ihre Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland holen, sofern sie deren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
Familiennachzug zu anderen EU-Bürgern (nicht Deutschen)
Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden Drittstaatern